Optionale Garantieverlängerung erwerben - Mehr Sicherheit für Ihre neuen Einbaugeräte

Vielen Dank, dass Sie sich für eine Küche oder Einbaugeräte von EDU AG – Haus der Küche entschieden haben.

Für viele neue Einbaugeräte besteht die Möglichkeit, innerhalb der ersten 60 Tage ab Kaufdatum eine optionale Garantieverlängerung auf insgesamt 5 Jahre zu beantragen. Diese besteht aus der regulären 2-jährigen Herstellergarantie sowie einer zusätzlichen 3-jährigen Anschlussgarantie gemäss den Garantiebestimmungen. Mit der Garantieverlängerung profitieren Sie im Schadenfall von zusätzlicher Sicherheit - unter anderem für Reparaturkosten, Material, Arbeitszeit, Anfahrt und Transport im Rahmen der geltenden Garantiebestimmungen.

Garantieverlängerung nachträglich beantragen

Wenn Sie die Garantieverlängerung für eines oder mehrere Ihrer neuen Geräte erwerben möchten, können Sie uns über das untenstehende Formular mitteilen, für welche Geräte wir die Garantieverlängerung beantragen sollen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur innerhalb der ersten 60 Tage ab Kaufdatum möglich ist. Nach Ablauf dieser Frist kann die Garantieverlängerung in der Regel nicht mehr abgeschlossen werden. Nach Erhalt Ihrer Angaben prüfen wir die Geräte und erstellen Ihnen die entsprechende Verrechnung gemäss den unten aufgeführten Preisen.

Marke Kategorie 1 - AEG, Bauknecht, Bosch, Electrolux, Siemens

Gerätekategorie

Preis (inkl. MWSt)

Backofen

CHF 90.00

Dampfbackofen

CHF 120.00

Steamer / Combisteamer

CHF 120.00

Kaffeevollautomat

CHF 180.00

Wärmeschublade

CHF 90.00

Mikrowelle

CHF 90.00

Kochfeld

CHF 90.00

Dunstabzug

CHF 90.00

Muldenlüfter (Kochfeld und Lüfter)

CHF 200.00

Foodcenter

CHF 120.00

Foodcenter mit Wasser/Eis

CHF 120.00

Kühlschrank

CHF 90.00

Gefrierschrank

CHF 90.00

Gefrierschrank mit Wasser/Eis

CHF 120.00

Geschirrspüler

CHF 120.00

Waschmaschine

CHF 120.00

Wäschetrockner

CHF 120.00

Weitere Gerätemarken der Kategorie 1

AEG / Airforce / Balay / Bauknecht / Beko / Best / Blomberg / Bosch / Constructa / domatix / Electrolux / Faber / Fagor / Falmec / Franke / Gorenje / h-tech / Junker / Juno / Küppersbusch / Leonard / LG / Neff / Oranier / Progress / Refsta / Samsung / Sedia / Sidex / Siemens / Silverline / Smeg / Teka / Viva / Whirlpool / Zanker / Zanussi


Marke Kategorie 2 - BORA, Gaggenau, Homeier, Miele, V-ZUG, Wesco

Gerätekategorie

Preis (inkl. MWSt)

Backofen

CHF 100.00

Dampfbackofen

CHF 130.00

Steamer / Combisteamer

CHF 130.00

Kaffeevollautomat

CHF 180.00

Wärmeschublade

CHF 100.00

Mikrowelle

CHF 100.00

Kochfeld

CHF 100.00

Dunstabzug

CHF 100.00

Muldenlüfter (Kochfeld und Lüfter)

CHF 200.00

Foodcenter

CHF 130.00

Foodcenter mit Wasser/Eis

CHF 130.00

Kühlschrank

CHF 100.00

Gefrierschrank

CHF 100.00

Gefrierschrank mit Wasser/Eis

CHF 130.00

Geschirrspüler

CHF 130.00

Waschmaschine

CHF 130.00

Wäschetrockner

CHF 130.00

Weitere Gerätemarken der Kategorie 2

Berbel / Bora / Elica / ERGE / Gaggenau / Gutmann / Homeier / Liebherr / Miele / V-ZUG / Wesco


Armaturen

Gerätekategorie

Preis (inkl. MWSt)

Blanco (ohne Wassersysteme)

CHF 100.00

Welche Geräte sind ausgeschlossen?

Nicht alle Geräte können für die Garantieverlängerung angemeldet werden.

Von der Garantieversicherung ausgeschlossen sind insbesondere:

  • sonstige Standgeräte

  • Kaffeemaschinen jeglicher Art

  • integrierte Unterhaltungselektronik

  • Kleingeräte mit einem Warenwert unter CHF 650.00

  • sämtliche Ausstellungsgeräte

  • Geräte aus Ausstellungsküchen

Die Garantieverlängerung kann nur für berechtigte Neugeräte abgeschlossen werden, welche über EDU AG – Haus der Küche bezogen wurden. Ausstellungsgeräte sind leider ausgeschlossen.


Garantieverlängerung bestellen

Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus und wählen Sie aus, für welche Geräte Sie die optionale Garantieverlängerung auf insgesamt 5 Jahre erwerben möchten. Nach dem Absenden prüfen wir Ihre Angaben und melden uns bei Unklarheiten direkt bei Ihnen. Wichtig: Der Antrag muss innerhalb von 60 Tagen ab Kaufdatum bei uns eingehen.

Ihre Angaben


Geräteauswahl

- Marke
- Gerätekategorie
- Modellbezeichnung, falls bekannt
- Seriennummer, falls bekannt


Bestätigung


Garantiebestimmungen (16.08.2018)

1. Umfang der Garantie

Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Garantie-Datenbank 24 GmbH (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer gekauften und in der Garantie-Urkunde einzeln aufgeführten, fest installierten neuen Elektroeinbau und Standgeräte, z.B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben und Kaffee-Vollautomaten sowie Armaturen.

Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer zustehen, nicht eingeschränkt.

Die Garantiegeberin ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Garantiebedingungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind.

Für Kaffee-Vollautomaten gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bedingungen gem. Punkt 7.

Für Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bedingungen gem. Punkt 8.

Der Garantieanspruch setzt voraus, dass der Fehler ausschließlich durch den von der Garantiegeberin beauftragten Kundendienst behoben wurde und der Garantiefall innerhalb einer Ausschlussfrist von zweiWochen nach Auftreten – gemäß der Regelung in Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) – gemeldet wurde.

Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Kosten:
* Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile;
* Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung;
* An- und Abfahrtskosten;
* Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten).

Kosten für Fehlersuche, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet.

2. Beginn und Ende der Garantie

Die Garantie beginnt nach Ausstellung der Garantieurkunde und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind.

Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit.

3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie

Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt.

Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf:

* Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition.
* Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind.
* Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen aller Art, Emaille, Service / Pflege, Überprüfung / Wartung,

Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel (einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen,technischen Vorrichtungen), Türgriffe / Drehgriffe(Schalter), Bauteile zur Milchschäumung und leicht zerbrechliche Materialien.

* Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden.
*Schäden durch natürliche Abnutzung (auch des Mahlwerks), Überlastung, falsches Zubehör.
*Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile,Pflegemittel und nicht speziell für Kaffee-Vollautomaten freigegebene Kaffeebohnen.
* Gewerblich genutzte Geräte. Das gilt entsprechend für eine vergleichbare Nutzung durch z.B. Freiberufler, Organisationen, Behörden.

Bei Verstoß gegen diese Garantiebedingungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen,erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns beauftragte Kundendienste oder bei Selbstvornahme.

4. Garantie-Obergrenze

Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen(Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig.

5. Haftung

Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z.B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

6. Was tun im Schadensfall?

Zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie vor Einschaltung eines Reparatur-Service einen Schaden innerhalb von 14 Tagen direkt bei der Garantiegeberin anmelden. Die Garantiegeberin beauftragt dann für Sie einen Kundendienst mit der Reparatur.

Garantie-Datenbank 24 GmbH

Frankfurter Straße 155

63303 Dreieich

Deutschland

Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden:

www.5-jahre-garantie.de

Oder bei folgender Servicenummer anrufen:

Mo. – Do.: = 09:00 Uhr – 12:00 Uhr; 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Fr.: = 09:00 Uhr – 12:00 Uhr; 13:00 Uhr – 17:00 Uhr

CH = +49 6103 391 780

e-Mail = info@garantie-datenbank24.de

Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.

7. Bedingungen für Kaffee-Vollautomaten

Zusätzlich gilt:

* Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko.
* Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler.
* Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen.
* Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen.

8. Bedingungen für Armaturen

Zusätzlich gilt:

* Eine Garantie für Armaturen besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantie darüber hinaus in folgenden Fällen:
* Gebrauchsspuren und Kratzer;
* Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen;
* Beschädigung der galvanisierten Oberfläche oder der Farbe und Lackierung durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln;
* Undichtigkeiten durch lose Verbindungen;
* Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz;
* Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs.

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Garantie-Datenbank 24 GmbH, im Frankfurter Str. 155, D-63303 Dreieich , der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden.