GARANTIEBESTIMMUNGEN für die DESIGNO-Funktionsgarantie
1. ERGÄNZUNG ZU DEN BESTEHENDEN AGB DES DESIGNO-PARTNERS Dieser Garantie unterfallen alle Küchen der Marke DESIGNO. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadenersatz bleiben von dieser Garantie unberührt. Die Garantie folgt im Anschluss auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von zwei Jahren für die Dauer von insgesamt zehn Jahren. Die Garantie wird nach Wahl des Garantiegebers durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfüllt und durch Leistungen innerhalb der Garantielaufzeit weder gehemmt noch unterbrochen und endet zehn Jahre nach Lieferdatum. Die Garantie erfasst den Ersatz folgender Artikel gemäss den Garantiebestimmungen.
Alle mechanischen und elektronischen Beschläge, dazu gehören:
Topfbänder
Klappen- und Liftbeschläge
Schubladen- und Auszugssysteme
Elektronische Öffnungsunterstützung
Innenausstattungssysteme (Schwenk, Vorrat, Drehboden)
Mülltrennsysteme (von Designo)
Tip on
Wandschrankaufhängungen
Climber und Jalousiebeschläge
Beleuchtungsartikel, dazu gehören:
Einbau und Aufsatz Beleuchtungssysteme der Erstmontage, die über den Hersteller DESIGNO bezogen wurden
Trafos, Treiber und Vorschaltgeräte
Griffleistenbeleuchtung
Nischen- und Relingssysteme
Sockelbeleuchtung
2. BEGINN UND ENDE DER GARANTIE
Der Zeitpunkt der 8-jährigen Anschluss-Garantie beginnt mit dem 25.Monat nach Auslieferungs- / Rechnungsdatum der DESIGNO-Küche und endet nach Ablauf von insgesamt 120 Monaten. Die Garantie besteht nur für Mängel, die im Anschluss und nach Ablauf von 24 Monaten bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung aufgetreten sind.
Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. Gewährleistungs- und/oder Garantiezusagen ausserhalb dieser Bestimmungen bleiben davon unberührt (Ersatzteilegarantie).
3. AUSSCHLÜSSE/WEGFALL DER GARANTIE
Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Kosten für Lohn, An-/Abfahrt werden im Rahmen dieser Garantie nicht erstattet.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf:
Elektroeinbau- und Standgeräte
Spülen und Armaturen
Korpus, Fronten und Arbeitsplatten
Schäden an Holzteilen durch Ausbrechen der Beschläge
Einstellungen und Ausrichten bei Verzug
Griffe und Griffleisten
Steckdosen
ergänzende Produkte Montage durch Fremdmonteure oder Eigenmontage
elektronische Ergänzungsteile, die nicht vom Hersteller Designo stammen
elektronische Verschleissartikel wie Batterien, Akkus, sonstige Leuchtmittel
Schäden durch unsachgemässe Nutzung
Schäden durch Überbelastung gemäss den Herstellerangaben
Ausbrechen von Aufhängungen durch instabiles Mauerwerk/Trockenbau
Verformung bei sachgemässer Verwendung
Besteckkästen und Organisationssysteme/Anti-Rutschmatten
fest verbaute LED Leuchten
4. WAS TUN IM SCHADENSFALL?
Im Schadensfall wenden Sie sich unverzüglich an die auf der erhaltenen Urkunde genannte Verkaufsstelle. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der Schadenabwicklung informiert.
* Ihre DESIGNO-Funktionsgarantie erhalten Sie durch eine 8-jährige Anschluss-Garantie, die lückenlos an Ihre gesetzliche zweijährige Gewährleistung anschliesst. Art und Umfang dieser Garantie gemäss vorgenannten Garantiebestimmungen.
Die 10 Jahre Funktionsgarantie gilt ausschliesslich für DESIGNO- und XENO-Küchen mit einem Einbaudatum ab 2025.
Ausstellungsküchen sind von der Funktionsgarantie ausgenommen.
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Garantiegeber: Garantie-Datenbank 24 GmbH, Hans-Strothoff-Platz 1, DE-63303 Dreieich
Amtsgericht: Offenbach am Main HRB 49879
