Registierung der 10 Jahre XENO-Funktionsgarantie*

Vielen Dank, dass Sie sich für eine XENO-Küche von EDU AG – Haus der Küche entschieden haben. Damit Sie die kostenlose XENO-Funktionsgarantie erhalten, bitten wir Sie, dieses Formular innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Küche bzw. nach Rechnungsstellung vollständig auszufüllen. Eine nachträgliche Registrierung nach Ablauf dieser 60 Tage ist leider nicht mehr möglich. Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie Ihr persönliches Zertifikat für die 10-jährige XENO-Funktionsgarantie per E-Mail. Sollten Sie das Zertifikat nicht innerhalb von 2 Wochen erhalten, melden Sie sich bitte sogleich telefonisch bei uns unter 081 750 07 90. Bitte beachten Sie: Dieses Formular gilt ausschliesslich für XENO-Küchen, welche über EDU AG – Haus der Küche erworben wurden.

XENO-Registrierungsformular Funktionsgarantie


GARANTIEBESTIMMUNGEN für die XENO-Funktionsgarantie

1. ERGÄNZUNG ZU DEN BESTEHENDEN AGB DES XENO-PARTNERS
Dieser Garantie unterfallen alle Küchen der Marke XENO. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadenersatz bleiben von dieser Garantie unberührt. Die Garantie folgt im Anschluss auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von zwei Jahren für die Dauer von insgesamt zehn Jahren. Die Garantie wird nach Wahl des Garantiegebers durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfüllt und durch Leistungen innerhalb der Garantielaufzeit weder gehemmt noch unterbrochen und endet zehn Jahre nach Lieferdatum. Die Garantie erfasst den Ersatz folgender Artikel gemäss den Garantiebestimmungen.

Alle mechanischen und elektronischen Beschläge, dazu gehören:

  • Topfbänder

  • Klappen- und Liftbeschläge

  • Schubladen- und Auszugssysteme

  • Elektronische Öffnungsunterstützung

  • Innenausstattungssysteme (Schwenk, Vorrat, Drehboden)

  • Mülltrennsysteme (von XENO)

  • Tip on

  • Wandschrankaufhängungen

  • Climber und Jalousiebeschläge

Beleuchtungsartikel, dazu gehören:

  • Einbau und Aufsatz Beleuchtungssysteme der Erstmontage, die über den Hersteller XENO bezogen wurden

  • Trafos, Treiber und Vorschaltgeräte

  • Griffleistenbeleuchtung

  • Nischen- und Relingssysteme

  • Sockelbeleuchtung

2. BEGINN UND ENDE DER GARANTIE

Der Zeitpunkt der 8-jährigen Anschluss-Garantie beginnt mit dem 25.Monat nach Auslieferungs- / Rechnungsdatum der XENO-Küche und endet nach Ablauf von insgesamt 120 Monaten. Die Garantie besteht nur für Mängel, die im Anschluss und nach Ablauf von 24 Monaten bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung aufgetreten sind.

Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. Gewährleistungs- und/oder Garantiezusagen ausserhalb dieser Bestimmungen bleiben davon unberührt (Ersatzteilegarantie).

3. AUSSCHLÜSSE/WEGFALL DER GARANTIE

Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Kosten für Lohn, An-/Abfahrt werden im Rahmen dieser Garantie nicht erstattet.

Die Garantie erstreckt sich nicht auf:

  • Elektroeinbau- und Standgeräte

  • Spülen und Armaturen

  • Korpus, Fronten und Arbeitsplatten

  • Schäden an Holzteilen durch Ausbrechen der Beschläge

  • Einstellungen und Ausrichten bei Verzug

  • Griffe und Griffleisten

  • Steckdosen

  • ergänzende Produkte Montage durch Fremdmonteure oder Eigenmontage

  • elektronische Ergänzungsteile, die nicht vom Hersteller Designo stammen

  • elektronische Verschleissartikel wie Batterien, Akkus, sonstige Leuchtmittel

  • Schäden durch unsachgemässe Nutzung

  • Schäden durch Überbelastung gemäss den Herstellerangaben

  • Ausbrechen von Aufhängungen durch instabiles Mauerwerk/Trockenbau

  • Verformung bei sachgemässer Verwendung

  • Besteckkästen und Organisationssysteme/Anti-Rutschmatten

  • fest verbaute LED Leuchten

4. WAS TUN IM SCHADENSFALL?

Im Schadensfall wenden Sie sich unverzüglich an die auf der erhaltenen Urkunde genannte Verkaufsstelle. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der Schadenabwicklung informiert.


* Ihre XENO-Funktionsgarantie erhalten Sie durch eine 8-jährige Anschluss-Garantie, die lückenlos an Ihre gesetzliche zweijährige Gewährleistung anschliesst. Art und Umfang dieser Garantie gemäss vorgenannten Garantiebestimmungen.

Die 10 Jahre Funktionsgarantie gilt ausschliesslich für DESIGNO- und XENO-Küchen mit einem Einbaudatum ab 2025.
Ausstellungsküchen sind von der Funktionsgarantie ausgenommen.
- Garantiegeber: Garantie-Datenbank 24 GmbH, Hans-Strothoff-Platz 1, DE-63303 Dreieich Amtsgericht: Offenbach am Main HRB 49879