Küchenrenovation & Eigenmietwert: Jetzt rechtzeitig planen

Sie besitzen ein Eigenheim und überlegen sich, Ihre bestehende Küche zu renovieren, zu modernisieren oder durch eine neue Einbauküche zu ersetzen? Dann kann es sinnvoll sein, das Küchenprojekt frühzeitig zu prüfen.

Mit der beschlossenen Abschaffung des Eigenmietwerts verändert sich die Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz grundlegend. Nach aktuellem Stand tritt die Reform per 1. Januar 2029 in Kraft. Bis Ende 2028 gelten weiterhin die bisherigen steuerlichen Regeln.

Das bedeutet: Wer ohnehin eine Küchenrenovation, einen Küchenumbau oder den Ersatz einer bestehenden Einbauküche plant, sollte die Umsetzung rechtzeitig prüfen. Denn werterhaltende Unterhaltskosten können im heutigen System je nach Kanton, Objekt und konkreter Ausführung steuerlich relevant sein.

Warum kann eine Küchenrenovation vor 2029 interessant sein?

Eine ältere Küche verliert mit den Jahren an Funktion, Komfort und Erscheinungsbild. Abgenutzte Küchenfronten, alte Auszüge, beschädigte Arbeitsplatten, nicht mehr zeitgemässe Einbaugeräte oder eine unpraktische Raumaufteilung sind typische Gründe für eine Küchenrenovation.

Gleichzeitig steht in der Schweiz ein steuerlicher Systemwechsel bevor: Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts werden auch die bisherigen Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltskosten bei selbstgenutztem Wohneigentum eingeschränkt beziehungsweise aufgehoben.

Deshalb kann es sich lohnen, eine geplante Küchenrenovation nicht zu lange hinauszuschieben. Wer seine Küche ohnehin erneuern möchte, sollte frühzeitig abklären, ob eine Umsetzung vor dem Systemwechsel sinnvoll ist.

Werterhaltende Küchenrenovation oder wertvermehrende Investition?

Bei Renovationen unterscheiden die Steuerbehörden grundsätzlich zwischen werterhaltenden Unterhaltsarbeiten und wertvermehrenden Investitionen. Werterhaltende Arbeiten dienen dazu, den bisherigen Zustand einer Liegenschaft zu erhalten oder abgenutzte Bestandteile gleichwertig zu ersetzen. Dazu kann je nach Kanton und Situation auch der gleichwertige Ersatz einer bestehenden Einbauküche gehören. Wertvermehrende Investitionen gehen über den bisherigen Standard hinaus. Dazu können zum Beispiel deutliche Komfortverbesserungen, Erweiterungen, hochwertige Zusatzlösungen oder eine erhebliche Standarderhöhung zählen. Solche Kosten sind steuerlich meist nicht oder nur teilweise als Unterhalt abzugsfähig. Bei einer Küchenrenovation kann deshalb eine Aufteilung zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Anteilen notwendig sein.

Küchenersatz, Küchenumbau oder Küchenmodernisierung?

Nicht jede Küche muss komplett ersetzt werden. Je nach Ausgangslage kann eine gezielte Küchenmodernisierung bereits viel bewirken. Möglich sind zum Beispiel: der Ersatz einer bestehenden Einbauküche, neue Küchenfronten, neue Arbeitsplatten, moderne Einbaugeräte, bessere Stauraumlösungen, neue Auszüge und Scharniere, eine neue Spüle oder Armatur, eine optimierte Beleuchtung oder eine neue Küchenaufteilung. Ob ein kompletter Küchenersatz, ein Küchenumbau oder eine Teilrenovation sinnvoll ist, hängt vom Zustand Ihrer bestehenden Küche, Ihren Wünschen und den baulichen Möglichkeiten ab.

Frühzeitig planen lohnt sich

Eine neue Küche entsteht nicht von heute auf morgen. Beratung, Aufmass, Planung, Materialauswahl, Offerte, Bestellung, Produktion und Montage benötigen Zeit.

Wenn Sie Ihre Küchenrenovation im Hinblick auf die aktuelle steuerliche Situation prüfen möchten, empfehlen wir deshalb eine frühzeitige Beratung. So bleibt genügend Zeit, um die passende Lösung zu planen und die Umsetzung sorgfältig vorzubereiten.

Küchenrenovation mit EDU AG - Haus der Küche in Buchs SG

EDU AG – Haus der Küche unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer neuen Küche. Wir beraten Sie persönlich in unserer Küchenausstellung in Buchs SG und zeigen Ihnen Möglichkeiten für Küchenrenovation, Küchenumbau, Küchenersatz und moderne Einbauküchen. Ob Sie Ihre bestehende Küche gleichwertig ersetzen, Ihre Küche funktional verbessern oder einen komplett neuen Küchenraum gestalten möchten – wir planen Ihre Küche individuell, alltagstauglich und passend zu Ihrem Zuhause. Gerne erstellen wir Ihnen eine Küchenofferte, damit Sie Ihr Küchenprojekt auch steuerlich mit Ihrem Steuerberater besprechen können.


  • Kann ich eine Küchenrenovation von den Steuern abziehen? Das hängt vom Kanton, vom Objekt und von der konkreten Ausführung ab. Werterhaltende Unterhaltskosten können im heutigen System unter Umständen abziehbar sein. Wertvermehrende Investitionen sind in der Regel nicht oder nur teilweise als Unterhalt abzugsfähig. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Steuerberatung oder der zuständigen Steuerbehörde.

  • Was ändert sich durch die Abschaffung des Eigenmietwerts? Ab 1. Januar 2029 soll der Eigenmietwert bei selbstgenutztem Wohneigentum wegfallen. Gleichzeitig werden die bisherigen Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltskosten bei selbstgenutztem Wohneigentum eingeschränkt beziehungsweise aufgehoben.

  • Warum sollte ich meine Küchenrenovation vor 2029 prüfen? Bis Ende 2028 gelten nach aktuellem Stand noch die bisherigen Regeln. Wer ohnehin eine Küche renovieren oder ersetzen möchte, sollte deshalb frühzeitig prüfen, ob eine Umsetzung vor dem Systemwechsel sinnvoll ist.

  • Gilt der Ersatz einer Einbauküche als Unterhalt? Ein gleichwertiger Ersatz einer bestehenden Einbauküche kann je nach Kanton und Einzelfall als werterhaltender Unterhalt gelten. Im Kanton St. Gallen wird der gleichwertige Ersatz einer Einbauküche inklusive fest verbauter Apparate im Steuerbuch als Unterhaltskosten aufgeführt. Trotzdem sollte die konkrete Abzugsfähigkeit immer individuell abgeklärt werden.

  • Ist eine luxuriösere neue Küche steuerlich abziehbar? Nicht zwingend. Wenn die neue Küche den bisherigen Standard deutlich erhöht, kann ein Teil der Kosten als wertvermehrend gelten. Dieser Anteil ist in der Regel nicht oder nur eingeschränkt als Unterhalt abziehbar.

  • Unterstützt EDU AG bei der Aufstellung der Kosten? Ja, EDU AG erstellt für Küchenprojekte individuelle Küchenofferten. Die steuerliche Beurteilung muss jedoch durch Ihre Steuerberatung oder die zuständige Steuerbehörde erfolgen.


Steuerlicher Hinweis

EDU AG - Haus der Küche bietet keine Steuerberatung an. Die steuerliche Abzugsfähigkeit einer Küchenrenovation hängt vom Kanton, vom Objekt, vom Umfang der Arbeiten und von der konkreten Ausführung ab. Bitte klären Sie vor der Umsetzung mit Ihrer Steuerberatung oder der zuständigen Steuerbehörde, ob und in welchem Umfang die Kosten Ihrer Küchenrenovation als Liegenschaftsunterhalt abziehbar sind.


Stand: 6.6.2026